Kantonale Regelungen über die Familienzulagen

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Seither werden in allen Kantonen Kinderzulagen von mindestens 200 Franken bzw. Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken pro Monat ausgerichtet. Das Familienzulagengesetz sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung, lässt jedoch den Kantonen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung. Auf dieser Seite sind Informationen zu den kantonalen Bestimmungen über die Familienzulagen abrufbar.

Hinweise zur Bedienung:

Wählen Sie aus der Liste

  • einen oder mehrere Kantone (Sie können auch „Alle Kantone“ wählen) und
  • ein oder mehrere Merkmale (Sie können auch „Alle Merkmale“ wählen).

Klicken Sie dann auf „Suche“ und die Ergebnisse erscheinen nach Kantonen gegliedert in Form einer Liste. Diese Liste können Sie auch ausdrucken.

Kantone


Merkmale