Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Seither werden in allen Kantonen Kinderzulagen von mindestens 200 Franken bzw. Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken pro Monat ausgerichtet. Das Familienzulagengesetz sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung, lässt jedoch den Kantonen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung. Auf dieser Seite sind Informationen zu den kantonalen Bestimmungen über die Familienzulagen abrufbar.
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